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Ihren letzten Willen rechtssicher gestalten

Testamentsgestaltung

Testamentsgestaltung – Rechtssichere Nachlassplanung durch Fachanwalt

Wer seinen Nachlass individuell regeln und die gesetzliche Erbfolge vermeiden möchte, benötigt ein rechtswirksames Testament. Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie umfassend bei der Gestaltung, Prüfung und Änderung Ihres letzten Willens.

Das eigenhändige Testament

Das eigenhändige (handschriftliche) Testament ist die häufigste Form der letztwilligen Verfügung. Hierbei muss der gesamte Text vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Eine maschinelle Erstellung oder das Tippen am Computer genügt den Formvorschriften nicht. Datum und Ort sollten ebenfalls angegeben werden, um spätere Auslegungsfragen zu vermeiden.

Das Berliner Testament

Eine beliebte Sonderform für Ehegatten ist das Berliner Testament, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, wer nach dem Tod des längerlebenden Partners erben soll (Schlusserbe). Bei der Errichtung eines Berliner Testaments ist besondere Vorsicht geboten, da es nach dem Tod des ersten Ehegatten in der Regel nicht mehr geändert werden kann.

Zudem können durch das Berliner Testament Pflichtteilsansprüche der Kinder beim ersten Erbfall ausgelöst werden. Eine sorgfältige Gestaltung mit sogenannten Pflichtteilsstrafklauseln kann hier vorbeugen.

Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten

Ein Testament bietet vielfältige Möglichkeiten, den Nachlass individuell zu regeln:

  • Erbeinsetzung: Bestimmung, wer Erbe wird und zu welchen Quoten
  • Vermächtnis: Zuwendung einzelner Gegenstände oder Geldbeträge an bestimmte Personen
  • Auflagen: Verpflichtung des Erben zu bestimmten Handlungen
  • Vor- und Nacherbschaft: Zeitlich gestaffelte Nachlassregelung
  • Teilungsanordnung: Bestimmung, wer welchen Nachlassgegenstand erhält
  • Enterbung: Ausschluss einzelner Personen von der Erbfolge

Widerruf und Änderung

Ein wesentlicher Vorteil des Testaments ist seine jederzeitige Widerruflichkeit. Der Erblasser kann sein Testament jederzeit ändern, ergänzen oder vollständig widerrufen. Dies geschieht durch Errichtung eines neuen Testaments, durch Vernichtung des alten oder durch einen ausdrücklichen Widerruf.

Verwahrung des Testaments

Damit Ihr Testament im Erbfall auch gefunden und eröffnet wird, empfiehlt sich die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht. So wird sichergestellt, dass das Testament nach dem Tod automatisch eröffnet wird und nicht verloren geht oder unterschlagen werden kann.

Anwaltliche Beratung

Fehler bei der Testamentsgestaltung können schwerwiegende Folgen haben – von der Unwirksamkeit des gesamten Testaments bis hin zu ungewollten Ergebnissen. Ich berate Sie umfassend bei der Errichtung, Prüfung und Änderung Ihres Testaments und sorge dafür, dass Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird.

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