Erbrecht ohne Testament
Gesetzliche Erbfolge

Wenn keine letztwillige Verfügung existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, wer in welcher Reihenfolge und zu welchem Anteil erbt.
Das Parentelsystem
Das deutsche Erbrecht folgt dem Parentelsystem, das die Verwandten des Erblassers in Ordnungen einteilt:
- 1. Ordnung: Kinder und Enkel (direkte Abkömmlinge)
- 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
- 3. Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen
Ein Verwandter einer niedrigeren Ordnung schließt alle Verwandten einer höheren Ordnung von der Erbfolge aus.
Ehegattenerbrecht
Der überlebende Ehegatte erbt neben den Verwandten. Die Höhe seiner Erbquote hängt davon ab, welche Verwandten erben und in welchem Güterstand die Eheleute lebten. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern pauschal die Hälfte des Nachlasses, neben Verwandten der zweiten Ordnung sogar drei Viertel.
Erbengemeinschaft
Die gesetzliche Erbfolge führt oft zur Bildung von Erbengemeinschaften, die konfliktträchtig sein können. Eine frühzeitige Nachlassplanung durch ein Testament kann hier ungewollte Ergebnisse verhindern.
Unsere Beratung
Ich kläre für Sie, welche Erbfolge in Ihrer konkreten familiären Situation gilt und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, um die Nachfolge nach Ihren Wünschen zu regeln.
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