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Pflichtteil28. Februar 2026

Pflichtteil einfordern: Schritt für Schritt

Wenn Sie als naher Angehöriger enterbt wurden, steht Ihnen in der Regel ein Pflichtteilsanspruch in Geld zu. Um diesen durchzusetzen, sollten Sie strategisch vorgehen.

Schritt 1: Auskunftsanspruch geltend machen

Fordern Sie den oder die Erben schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses auf. Setzen Sie eine angemessene Frist von etwa drei bis vier Wochen. Verlangen Sie ein vollständiges Nachlassverzeichnis, das alle Vermögenswerte und Schulden zum Todestag sowie alle Schenkungen der letzten zehn Jahre auflistet.

Schritt 2: Nachlassverzeichnis prüfen

Nach Erhalt des Verzeichnisses müssen Sie dieses sorgfältig auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Haben Sie Zweifel, können Sie verlangen, dass das Verzeichnis von einem Notar aufgenommen wird.

Schritt 3: Wertermittlung fordern

Besteht der Nachlass aus schwer zu bewertenden Gegenständen wie Immobilien oder Unternehmensanteilen, haben Sie das Recht, auf Kosten des Nachlasses ein Sachverständigengutachten zur Wertermittlung zu verlangen.

Schritt 4: Anspruch berechnen und einfordern

Auf Basis der Auskünfte berechnen Sie die Höhe Ihres Pflichtteils (Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Fordern Sie den Erben anschließend schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf.

Schritt 5: Klage erheben

Weigert sich der Erbe, bleibt die Erhebung einer Klage beim zuständigen Landgericht. Hierbei können Sie zunächst auf Auskunft und Wertermittlung (Stufenklage) und anschließend auf Zahlung klagen.

Wichtig: Verjährung beachten

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Handeln Sie rechtzeitig.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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