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Testament15. März 2026

Die 5 häufigsten Fehler beim Testament

Ein Testament selbst zu verfassen, ist eine gute Möglichkeit, die eigene Nachfolge zu regeln. Doch ohne juristisches Wissen lauern viele Fallstricke, die den letzten Willen unwirksam machen oder zu erbitterten Erbstreitigkeiten führen können.

1. Formfehler

Ein privatschriftliches Testament muss zwingend vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein mit dem Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Dokument ist ungültig – es gilt dann die gesetzliche Erbfolge.

2. Unklare Formulierungen

Begriffe wie „Ich vermache mein Haus an meinen Sohn“ können juristisch unklar sein: Handelt es sich um eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis? Solche Unklarheiten erfordern eine aufwendige Testamentsauslegung und führen oft zu Konflikten.

3. Übersehen von Pflichtteilsberechtigten

Auch wenn nahe Angehörige enterbt werden, haben sie oft noch einen Pflichtteilsanspruch in Geld. Wird dies bei der Nachlassplanung nicht berücksichtigt, kann es die Erben finanziell stark belasten.

4. Fehlende Schlusserbenregelung beim Berliner Testament

Beim beliebten Berliner Testament wird oft vergessen, eine Regelung für den Fall zu treffen, dass der vorgesehene Schlusserbe vor dem längerlebenden Ehegatten verstirbt.

5. Unsichere Verwahrung

Das beste Testament nützt nichts, wenn es nach dem Tod nicht gefunden wird. Die Verwahrung an einem geheimen Ort ist riskant. Sicherer ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht, die eine garantierte Eröffnung im Erbfall sicherstellt.

Fazit

Eine anwaltliche Beratung bei der Testamentserrichtung kann diese Fehler verhindern und sicherstellen, dass Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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