Erbe ausschlagen: Wann ist das sinnvoll?
Die Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen, sollte gut überlegt sein, denn sie ist endgültig. Der mit Abstand häufigste und wichtigste Grund für eine Erbausschlagung ist die Überschuldung des Nachlasses.
Haftung mit dem Privatvermögen
Als Erbe tritt man in die volle Rechtsnachfolge des Verstorbenen ein und erbt nicht nur Vermögen, sondern auch sämtliche Schulden – von Hypotheken über Konsumkredite bis hin zu Steuerschulden. Reichen die Vermögenswerte nicht aus, haften die Erben mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Die knappe 6-Wochen-Frist
Das Gesetz setzt für diese Entscheidung eine sehr knappe Frist von nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie sich einen Überblick über die finanzielle Situation verschaffen. Fordern Sie Kontounterlagen an und prüfen Sie offene Rechnungen und Kredite.
Persönliche Gründe
Neben finanziellen Aspekten können auch persönliche Gründe eine Rolle spielen. Wer mit dem Erblasser zerstritten war und nichts mit dem Nachlass zu tun haben möchte, kann ebenfalls ausschlagen.
Folgen für die eigenen Kinder
Die Erbschaft wird durch die Ausschlagung an die nächsten Personen in der Erbfolge weitergereicht. Schlagen Eltern aus, rücken deren Kinder nach. Sollen auch diese nicht haften, müssen die gesetzlichen Vertreter die Ausschlagung auch für ihre minderjährigen Kinder erklären, wofür oft eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich ist.
Fazit
Bei Zweifeln über den Wert des Nachlasses sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren, um die Frist nicht zu versäumen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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